Eine kleine Brennstoffkunde
In häuslichen Feuerstätten dürfen nur Brennstoffe nach Angabe des Herstellers (Bedienungsanleitung) verfeuert werden. Geeignet sind Brennstoffe generell nur, wenn sie in § 3 der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BImSchV) aufgezählt sind.
- Feste Brennstoffe (trockenes Scheitholz, Pellets, Holzbriketts nach DIN 51731, Braun- und Steinkohlebriketts, Anthrazit, Koks)
- Heizöl EL
- Heizgas
Ohne Verbrennung kann auch geheizt werden: Indirekte Wärmeträger (Wasser, Heißluft, elektrischer Strom), Solarenergie.
Verboten sind im Kachelofen/Heizkamin Papierbriketts, brennbare Abfallstoffe wie Plastik, Windeln, kontaminiertes (verunreinigtes) Holz, Getränketüten, Methanol, Äthanol usw.
Gut getrocknetes Holz ist Vorraussetzung für einen hohen Wirkungsgrad und schadstoffarmen Abbrand. Die Holztrocknung und Holzlagerung ist daher von großer Bedeutung.